Die Verwaltung möge einen Energieberater damit beauftragen, für alle in Frage kommenden kommunalen Gebäude den aktuellen Energieverbrauch zu ermitteln, das mögliche Energiesparpotenzial aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen zur Energiesanierung zu ergreifen.
Begründung:
Jede Energiesparmaßnahme senkt die Ausgaben der Samtgemeinde.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in den vergangenen Wochen eine Kampagne unter der Überschrift „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet.
In diesem Zusammenhang ist vom BMWK ein umfassendes Maßnahmenpaket aufgelegt worden in dem unter anderem beschlossen wurde, dass bis zu 80% der Kosten der hier beantragten Energieeffizienzberatung vom BMWK übernommen werden.
Ziel einer solchen Beratung ist zunächst eine Bestandsaufnahme und eine Ermittlung des Energieverbrauchs aller technischen Anlagen zum Heizen, Kühlen, Lüften, für die Warmwasserversorgung und Beleuchtung sowie des Nutzungsverhaltens.
Basierend darauf werden die Einsparpotenziale berechnet. Die Energiekennwerte des Istzustandes werden den Werten gegenübergestellt, die nach einer energetischen Sanierung erzielt werden.
Verwaltung und Politik bekommen so einen Überblick welche Möglichkeiten es gibt erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeversorgung zu nutzen, welche Investitionskosten damit verbunden sind sowie Informationen zu allen staatlichen Förderprogrammen zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Der Aufwand für die Verwaltung ist gering, denn der anschließende Antrag auf Förderung wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Die Antragstellung kann bei Bedarf an die Energieberatung delegiert werden, indem sie für das Förderverfahren bevollmächtigt wird.